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01.03.2013 15:12 Uhr | Quelle: Wahretabelle.de

Schiedsrichterball: Die Krux mit dem Handspiel

Johannes Gründel erklärt in Schiedsrichterball auf Wahretabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Peter Sippel
Quelle: GettyImages
Handspiel - Absicht oder nicht? Für Schiedsrichter wie Peter Sippel oft schwierig zu erkennen.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Es ist neben dem Abseits der wohl meist-diskutierte Abschnitt im Regelwerk: Das absichtliche Handspiel. Beispielhaft eine Szene aus dem Spiel Mainz-Wolfsburg: Vierinha bekommt aus kurzer Distanz den Ball im eigenen Strafraum an den weit ausgestreckten Arm. Der Blick des Wolfsburgers ging in diesem Moment in die entgegengesetzte Richtung, allerdings bewegt sich die Hand dennoch leicht nach unten und damit auf den Ball zu. Schiedsrichter  Peter Sippel ließ weiterlaufen.

Doch zunächst einige allgemeine Ausführungen zum Handspiel: Die Regel formuliert vermeintlich eindeutig, wann Handspiel strafbar ist: „(...), wenn ein Spieler (…) den Ball absichtlich mit der Hand spielt.“ (...) „Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt.“ Entscheidend ist also nur die Frage nach der Absicht und gerade nicht, ob der Spieler sich durch sein Handspiel einen Vorteil verschafft hat. Doch hier tritt die große Schwäche der Regel zu Tage: Wie soll man „Absicht“ bewerten können? Absicht wird von der Regel nicht im umgangssprachlichen Sinn verwendet, sondern umfasst auch noch fahrlässiges Handspiel, wenn das Handspiel durch eine unnatürliche Handhaltung entsteht und der Spieler das in Kauf nimmt (z.B. indem er seinen Körper verbreitert). Leider lässt das noch mehr Interpretationsspielraum. Man muss also versuchen, diesen Spielraum mit Hilfe von möglichst eindeutigen Interpretationshilfen in Richtung einer einheitlichen Auslegung zu führen. Hierfür hat die FIFA in ihren Auslegungen und Richtlinien Hilfestellungen gegeben.

„Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der Situation auf
- die Bewegung der Hand zum Ball (...)
- die Entfernung zwischen Gegner und Ball (...)
- die Position der Hand“

Daher kommt auch die viel zitierte „(un)natürliche Handhaltung“, wobei „fußballer(un)typische Handhaltung“ der bessere Begriff wäre, geht es doch gerade darum, welche Handhaltung für einen Fußballer natürlich ist. Allerdings bleibt festzuhalten, dass es beim Handspiel sehr viel Ermessensspielraum der Schiedsrichter gibt und damit verbunden auch sehr viele „Grauentscheidungen“.

Das zeigt sich auch in der eingangs beschriebenen Szene. Hier kann man wegen der Blickrichtung Vierinhas keinesfalls von direkter Absicht ausgehen. Ob die spezielle Fahrlässigkeit vorliegt, darüber lässt sich allerdings trefflich streiten. Dafür spricht, dass der Arm den Körper schon stark verbreitert und sich der Arm sogar noch leicht nach unten bewegt. Gegen ein strafbares Handspiel spricht aber, wie schon erwähnt, Vierinhas Blickrichtung, dazu noch die kurze Distanz, aus der der Ball kommt, und die Möglichkeit, dass der Arm dem Gleichgewicht-Halten dient. Letztendlich ist das eine Grauentscheidung, in der sowohl ein Elfmeterpfiff als auch Weiterspielen sehr gut vertretbar sind. Vielleicht mit einer ganz leichten Tendenz hin zum Strafstoß.

Es ist neben dem Abseits der wohl meist-diskutierte Abschnitt im Regelwerk: Das absichtliche Handspiel. Beispielhaft eine Szene aus dem Spiel Mainz-Wolfsburg: Vierinha bekommt aus kurzer Distanz den Ball im eigenen Strafraum an den weit ausgestreckten Arm. Der Blick des Wolfsburgers ging in diesem Moment in die entgegengesetzte Richtung, allerdings bewegt sich die Hand dennoch leicht nach unten und damit auf den Ball zu. Schiedsrichter  Peter Sippel ließ weiterlaufen.

Doch zunächst einige allgemeine Ausführungen zum Handspiel: Die Regel formuliert vermeintlich eindeutig, wann Handspiel strafbar ist: „(...), wenn ein Spieler (…) den Ball absichtlich mit der Hand spielt.“ (...) „Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt.“ Entscheidend ist also nur die Frage nach der Absicht und gerade nicht, ob der Spieler sich durch sein Handspiel einen Vorteil verschafft hat. Doch hier tritt die große Schwäche der Regel zu Tage: Wie soll man „Absicht“ bewerten können? Absicht wird von der Regel nicht im umgangssprachlichen Sinn verwendet, sondern umfasst auch noch fahrlässiges Handspiel, wenn das Handspiel durch eine unnatürliche Handhaltung entsteht und der Spieler das in Kauf nimmt (z.B. indem er seinen Körper verbreitert). Leider lässt das noch mehr Interpretationsspielraum. Man muss also versuchen, diesen Spielraum mit Hilfe von möglichst eindeutigen Interpretationshilfen in Richtung einer einheitlichen Auslegung zu führen. Hierfür hat die FIFA in ihren Auslegungen und Richtlinien Hilfestellungen gegeben.

„Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der Situation auf
- die Bewegung der Hand zum Ball (...)
- die Entfernung zwischen Gegner und Ball (...)
- die Position der Hand“

Daher kommt auch die viel zitierte „(un)natürliche Handhaltung“, wobei „fußballer(un)typische Handhaltung“ der bessere Begriff wäre, geht es doch gerade darum, welche Handhaltung für einen Fußballer natürlich ist. Allerdings bleibt festzuhalten, dass es beim Handspiel sehr viel Ermessensspielraum der Schiedsrichter gibt und damit verbunden auch sehr viele „Grauentscheidungen“.

Das zeigt sich auch in der eingangs beschriebenen Szene. Hier kann man wegen der Blickrichtung Vierinhas keinesfalls von direkter Absicht ausgehen. Ob die spezielle Fahrlässigkeit vorliegt, darüber lässt sich allerdings trefflich streiten. Dafür spricht, dass der Arm den Körper schon stark verbreitert und sich der Arm sogar noch leicht nach unten bewegt. Gegen ein strafbares Handspiel spricht aber, wie schon erwähnt, Vierinhas Blickrichtung, dazu noch die kurze Distanz, aus der der Ball kommt, und die Möglichkeit, dass der Arm dem Gleichgewicht-Halten dient. Letztendlich ist das eine Grauentscheidung, in der sowohl ein Elfmeterpfiff als auch Weiterspielen sehr gut vertretbar sind. Vielleicht mit einer ganz leichten Tendenz hin zum Strafstoß.

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