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02.12.2017 13:26 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Ein legendäres Revierderby

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen.

Johannes Gründel
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Aubmeyang_PierreEmerick_BVBS04
Quelle: Imago Sportfoto / Archivbild
Auch rund um das 1:0 von Pierre-Emerick Aubameyang in Revier-Derby gegen Schalke 04 (4:4) ranken sich Regel-Mythen...

Johannes Gründel
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Das Derby zwischen dem BVB und Schalke (4:4) wird in die Geschichtsbücher der Fußball-Bundesliga eingehen. Auch Schiedsrichter Deniz Aytekin (39, Großaspach) hatte viel zu tun. An dieser Stelle sollen zwei „Regellegenden“ aufgegriffen werden, denen er sich am Samstag gegenübersah:

Das 1:0 für die Dortmunder erzielte Pierre-Emerick Aubameyang mit der Hand. Infolgedessen wurden Stimmen laut, dass das Tor daher irregulär war. Frank Buschmann, der für Sky die Partie in der Konferenz kommentierte, hingegen glänzte mit Regelkenntnis, als er das Handspiel als nicht strafbar und den Treffer als regulär bezeichnete. Regel 12 zufolge ist nur absichtliches Handspiel strafbar. Die Frage, ob der Spieler sich durch das Handspiel „einen Vorteil verschafft“, ist für die Bewertung unerheblich. Hier grätscht Aubameyang, möglicherweise versucht er, sich vor einem Zusammenprall mit Torhüter Ralf Fährmann zu schützen. In diesem Zusammenhang hört man dann oft: „Schutzhand gibt es nicht (mehr)!“. Das stimmt, allerdings meint Schutzhand das Handspiel, um das Gesicht vor dem Ball zu schützen. Das ist mit Blick auf die Absicht auch stimmig: Der Spieler will ja dann den Ball gerade mit der Hand berühren, damit er nicht ins Gesicht geht. Hier ging es aber nicht darum, sich vor dem Ball zu schützen, sondern bestenfalls vor einem Zusammenprall. Die Absicht ist von Aubameyangs Handhaltung ist also nicht, den Ball zu spielen, sondern bestenfalls eine Knautschzone vor dem Gegenspieler zu bilden. Auch die anderen Kriterien sprechen gegen Absicht: Der Ball kommt billardmäßig aus kurzer Distanz, womit Aubameyang nicht gerechnet hatte. Dieser hat den Ball auch nicht im Blick. Von Absicht kann daher nicht die Rede sein.

Auch das Eigentor zum 2:0 wurde kritisiert. Hinter Benjamin Stambouli befand sich ein Dortmunder deutlich im Abseits. Wäre dieser Dortmunder nicht da gewesen, hätte Stambouli den Ball wohl nicht artistisch ins eigene Netz geschossen, sondern durchgelassen oder in Ruhe angenommen. Insofern zog der Angreifer schon einen Vorteil aus seiner Abseitsstellung. Das entspricht aber nicht der Definition des „Vorteilziehens“ im Sinne der Regel 11. Dieser ist nämlich das Berühren des Balls nach einem Abpraller von Pfosten oder Gegner (soweit keine neue Spielsituation vorliegt). In Betracht kommt nur das „Beeinflussen eines Gegenspielers“. Dieses wurde im Jahr 2013 aber deutlich enger gefasst als vorher. Seitdem reicht das Erzwingen einer Aktion, wie es hier vorlag, nicht aus. Das Beeinflussen eines Gegenspielers verlangt nun das Führen eines Zweikampfs um den Ball, Bedrängen oder Attackieren eines Gegenspielers, Behindern der Sicht oder eine klare Aktion zum Ball in Spielnähe, die den Gegner eindeutig behindert und dadurch dessen Verteidigungsmöglichkeiten klarerweise beschränkt. Eine fixe Definition für „Spielnähe“ gibt es nicht, aber die Verbände geben vor, dass die Höchstgrenze irgendwo zwischen 1,5 und zwei Metern verläuft. Schon daran scheitert hier ein strafbares Eingreifen. Doch auch wenn man hiervon absieht, macht der Dortmunder keine klare Aktion zum Ball und es befindet sich noch ein weiterer Verteidiger hinter Stambouli. All das spricht gegen ein aktives Eingreifen. Auch dieser Treffer war daher regulär.

Das Revierderby zeigt einmal mehr: Das Regelwerk ist nicht immer so, wie es die Regellegenden erscheinen lassen. Das muss man sich als Fan immer vor Augen führen, bevor man den Schiedsrichtern Fehlentscheidungen unterstellt. Diese machen zwar auch Fehler, kennen im Zweifel aber die Regeln doch besser als die Laien…

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Das 1:0 für die Dortmunder erzielte Pierre-Emerick Aubameyang mit der Hand. Infolgedessen wurden Stimmen laut, dass das Tor daher irregulär war. Frank Buschmann, der für Sky die Partie in der Konferenz kommentierte, hingegen glänzte mit Regelkenntnis, als er das Handspiel als nicht strafbar und den Treffer als regulär bezeichnete. Regel 12 zufolge ist nur absichtliches Handspiel strafbar. Die Frage, ob der Spieler sich durch das Handspiel „einen Vorteil verschafft“, ist für die Bewertung unerheblich. Hier grätscht Aubameyang, möglicherweise versucht er, sich vor einem Zusammenprall mit Torhüter Ralf Fährmann zu schützen. In diesem Zusammenhang hört man dann oft: „Schutzhand gibt es nicht (mehr)!“. Das stimmt, allerdings meint Schutzhand das Handspiel, um das Gesicht vor dem Ball zu schützen. Das ist mit Blick auf die Absicht auch stimmig: Der Spieler will ja dann den Ball gerade mit der Hand berühren, damit er nicht ins Gesicht geht. Hier ging es aber nicht darum, sich vor dem Ball zu schützen, sondern bestenfalls vor einem Zusammenprall. Die Absicht ist von Aubameyangs Handhaltung ist also nicht, den Ball zu spielen, sondern bestenfalls eine Knautschzone vor dem Gegenspieler zu bilden. Auch die anderen Kriterien sprechen gegen Absicht: Der Ball kommt billardmäßig aus kurzer Distanz, womit Aubameyang nicht gerechnet hatte. Dieser hat den Ball auch nicht im Blick. Von Absicht kann daher nicht die Rede sein.

Auch das Eigentor zum 2:0 wurde kritisiert. Hinter Benjamin Stambouli befand sich ein Dortmunder deutlich im Abseits. Wäre dieser Dortmunder nicht da gewesen, hätte Stambouli den Ball wohl nicht artistisch ins eigene Netz geschossen, sondern durchgelassen oder in Ruhe angenommen. Insofern zog der Angreifer schon einen Vorteil aus seiner Abseitsstellung. Das entspricht aber nicht der Definition des „Vorteilziehens“ im Sinne der Regel 11. Dieser ist nämlich das Berühren des Balls nach einem Abpraller von Pfosten oder Gegner (soweit keine neue Spielsituation vorliegt). In Betracht kommt nur das „Beeinflussen eines Gegenspielers“. Dieses wurde im Jahr 2013 aber deutlich enger gefasst als vorher. Seitdem reicht das Erzwingen einer Aktion, wie es hier vorlag, nicht aus. Das Beeinflussen eines Gegenspielers verlangt nun das Führen eines Zweikampfs um den Ball, Bedrängen oder Attackieren eines Gegenspielers, Behindern der Sicht oder eine klare Aktion zum Ball in Spielnähe, die den Gegner eindeutig behindert und dadurch dessen Verteidigungsmöglichkeiten klarerweise beschränkt. Eine fixe Definition für „Spielnähe“ gibt es nicht, aber die Verbände geben vor, dass die Höchstgrenze irgendwo zwischen 1,5 und zwei Metern verläuft. Schon daran scheitert hier ein strafbares Eingreifen. Doch auch wenn man hiervon absieht, macht der Dortmunder keine klare Aktion zum Ball und es befindet sich noch ein weiterer Verteidiger hinter Stambouli. All das spricht gegen ein aktives Eingreifen. Auch dieser Treffer war daher regulär.

Das Revierderby zeigt einmal mehr: Das Regelwerk ist nicht immer so, wie es die Regellegenden erscheinen lassen. Das muss man sich als Fan immer vor Augen führen, bevor man den Schiedsrichtern Fehlentscheidungen unterstellt. Diese machen zwar auch Fehler, kennen im Zweifel aber die Regeln doch besser als die Laien…

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Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Deniz Aytekin Name : Deniz Aytekin
Geburtsdatum: 21.07.1978
Ort: Oberasbach

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