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14.09.2020 17:51 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Regeländerungen 2020 Teil 2

Anpassungen bei Handspielen und Unterbindung des Abstoßtricks

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Bei Handspielen gilt ab dieser Saison die sogenannte T-Shirt-Linie

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Neben Regel 14 gibt es die meisten Änderungen in Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen). Dabei wurde im Zusammenhang mit dem Handspiel mit einer Grafik nun die sog. T-Shirt-Linie ins Regelwerk eingefügt, sodass die komplette Schulter jetzt nicht mehr von der Handspielregel erfasst wird. Außerdem wurde das Offensivhandspiel etwas klarer gefasst. Demnach ist ein Handspiel stets strafbar, wenn „ein Spieler oder ein Mitspieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt (ob absichtlich oder nicht und unmittelbar danach“ ins gegnerische Tor trifft oder zu einer Torchance kommt. Der missglückte Wortlaut hinsichtlich eines Handspiels durch den Tor(chance)vorbereiter wurde dadurch ausgemerzt, außerdem wird mit dem Wort „unmittelbar“ eine Grenze eingezogen, die ihrerseits natürlich wieder einen gewissen Interpretationsspielraum beinhaltet. Bei der Auslegung sollen hierfür mehrere zeitliche oder räumliche Parameter herangezogen werden. Die Unmittelbarkeit soll demnach bei einem Dribbling, einem langen Pass oder mehreren Stationen ausgeschlossen sein. Die Schiedsrichter wurden hier mit Videoszenen geschult, in denen der DFB die Grenze sieht. Als Beispiel für eine Situation, in der gerade noch die Unmittelbarkeit bejaht werden kann, wurde das Handspiel von Wout Weghorstvor dem Treffer Maximilian Arnolds im Spiel zwischen dem VfL Wolfsburg und Fortuna Düsseldorf am 26. Spieltag der Saison 2018/19 herangezogen.

Einen weiteren Änderungskomplex im Zusammenhang mit Regel 12 gibt es beim Torhüterspiel im Strafraum und anderen„technischen Vergehen“. Bislang war es stets so, dass ein absichtliches Handspiel des Torhüters im eigenen Strafraum (Doppelberührung nach Spielfortsetzung, Zuspiel durch Mitspieler) nur als ein technisches Vergehen angesehen wurde und deshalb keine persönliche Strafe nach sich zieht. Dies wurde für die Doppelberührung nun geändert: Berührt ein Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung (v.a. Freistoß, Abstoß) ein zweites Mal, kann er hierfür nun auch eine persönliche Strafe erhalten, wenn er dies mit der Hand tut. Verhindert er hierdurch also einen aussichtsreichen Angriff, wird er verwarnt, bei einer klaren Torchance, was bei einem Gegner in unmittelbarer Nähe meistens der Fall sein wird, wird er des Feldes verwiesen. Spielfortsetzung ist jeweils der indirekte Freistoß. Für das Handspiel nach einem Zuspiel durch einen Mitspieler („Rückpass“) gilt das dagegen nicht. Der Unterschied zwischen diesen beiden Situationen ist nicht so ganz nachvollziehbar, sodass ich es für gut möglich halte, dass die Regelung im nächsten Jahr auch auf das Handspiel nach einem Zuspiel erweitert wird. Zudem wurde erweitert, dass ein Spieler, der den Abstand beim Schiedsrichterball (neu seit Sommer 2019, vier Meter) nicht einhält, verwarnt wird. Dabei sollen die Schiedsrichter aber, wie bei allen Spielfortsetzungen, präventiv einwirken, damit diese Vergehen gar nicht erst vorkommen.

Der dritte Regelungskomplex bei Regel 12 betrifft persönliche Strafen nach Vorteilen bzw. schnellen Spielfortsetzungen. Im vergangenen Sommer wurden schnelle Freistöße trotz zu verhängender persönlicher Strafe zugelassen, wenn die gefoulte Mannschaft dadurch zu einer klaren Torchance kommen kann und der Schiedsrichter mit dem Procedere der Aussprache der persönlichen Strafe noch nicht angefangen hat. Dabei wurde, analog zum Vorteil, festgelegt, dass eine Rote Karte wegen Vereitelung einer klaren Torchance („Notbremse“) zu einer Verwarnung wird, es sei denn, das Foul war von der Intensität her rotwürdig. Eine Gelbe Karte wegen der Vereitelung eines aussichtsreichen Angriffs sollte dagegen, anders als beim Vorteil, bestehen bleiben, auch wenn das Foul von der Intensität her nicht gelbwürdig war. Warum hier nicht dieselbe Reduzierung der persönlichen Strafe erfolgte, war nicht nachvollziehbar und wurde nun auch konsequentermaßen angepasst. Eine Verwarnung gibt es beim schnellen Freistoß also nur in dieser Notbremsenkonstellation oder wenn das Foul an sich schon gelbwürdig ist. Gleiches gilt auch für den Vorteil. Hier wurde klargestellt, dass eine Gelbe Karte nach einem Vorteil – neben der Notbremsenkonstellation – nur nachgezogen wird, wenn das Foul rücksichtslos, also von der Intensität her gelbwürdig, oder (und das ist eine neue Klarstellung) respektloses Verhalten ist. Als respektloses Verhalten gilt dabei ein Haltevergehen, das über ein kurzes Zupfen bzw. Halten hinausgeht. Zu denken ist dabei vor allem an ein Reißen über mehrere Meter hinweg oder sonstiges langanhaltendes Halten.

Schlussendlich wurden die Schiedsrichter noch einmal auf die im Sommer bereits eilig per Zirkular eingeführte Änderung der Regel 16 (Abstoß) hingewiesen. Diese betrifft die im letzten Sommer zunächst gesehenen „Abstoßtricks“, bei denen der Torhüter den Abstoß zu einem Mitspieler lupft und dieser ihn mit Kopf oder Brust zurückspielt, damit der Torhüter ihn in die Hand nehmen kann. Hier wird der Abstoß wiederholt, der Torhüter ermahnt und im Wiederholungsfall verwarnt.

Rein mit Blick auf den Umfang sieht das nach jeder Menge Änderungen aus. Tatsächlich kommen die meisten Situationen in der Praxis aber nur äußert selten vor oder wurden schon so gehandhabt. Dahingehend drohen also nur wenige Diskussionen in der neuen Saison.

Neben Regel 14 gibt es die meisten Änderungen in Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen). Dabei wurde im Zusammenhang mit dem Handspiel mit einer Grafik nun die sog. T-Shirt-Linie ins Regelwerk eingefügt, sodass die komplette Schulter jetzt nicht mehr von der Handspielregel erfasst wird. Außerdem wurde das Offensivhandspiel etwas klarer gefasst. Demnach ist ein Handspiel stets strafbar, wenn „ein Spieler oder ein Mitspieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt (ob absichtlich oder nicht und unmittelbar danach“ ins gegnerische Tor trifft oder zu einer Torchance kommt. Der missglückte Wortlaut hinsichtlich eines Handspiels durch den Tor(chance)vorbereiter wurde dadurch ausgemerzt, außerdem wird mit dem Wort „unmittelbar“ eine Grenze eingezogen, die ihrerseits natürlich wieder einen gewissen Interpretationsspielraum beinhaltet. Bei der Auslegung sollen hierfür mehrere zeitliche oder räumliche Parameter herangezogen werden. Die Unmittelbarkeit soll demnach bei einem Dribbling, einem langen Pass oder mehreren Stationen ausgeschlossen sein. Die Schiedsrichter wurden hier mit Videoszenen geschult, in denen der DFB die Grenze sieht. Als Beispiel für eine Situation, in der gerade noch die Unmittelbarkeit bejaht werden kann, wurde das Handspiel von Wout Weghorstvor dem Treffer Maximilian Arnolds im Spiel zwischen dem VfL Wolfsburg und Fortuna Düsseldorf am 26. Spieltag der Saison 2018/19 herangezogen.

Einen weiteren Änderungskomplex im Zusammenhang mit Regel 12 gibt es beim Torhüterspiel im Strafraum und anderen„technischen Vergehen“. Bislang war es stets so, dass ein absichtliches Handspiel des Torhüters im eigenen Strafraum (Doppelberührung nach Spielfortsetzung, Zuspiel durch Mitspieler) nur als ein technisches Vergehen angesehen wurde und deshalb keine persönliche Strafe nach sich zieht. Dies wurde für die Doppelberührung nun geändert: Berührt ein Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung (v.a. Freistoß, Abstoß) ein zweites Mal, kann er hierfür nun auch eine persönliche Strafe erhalten, wenn er dies mit der Hand tut. Verhindert er hierdurch also einen aussichtsreichen Angriff, wird er verwarnt, bei einer klaren Torchance, was bei einem Gegner in unmittelbarer Nähe meistens der Fall sein wird, wird er des Feldes verwiesen. Spielfortsetzung ist jeweils der indirekte Freistoß. Für das Handspiel nach einem Zuspiel durch einen Mitspieler („Rückpass“) gilt das dagegen nicht. Der Unterschied zwischen diesen beiden Situationen ist nicht so ganz nachvollziehbar, sodass ich es für gut möglich halte, dass die Regelung im nächsten Jahr auch auf das Handspiel nach einem Zuspiel erweitert wird. Zudem wurde erweitert, dass ein Spieler, der den Abstand beim Schiedsrichterball (neu seit Sommer 2019, vier Meter) nicht einhält, verwarnt wird. Dabei sollen die Schiedsrichter aber, wie bei allen Spielfortsetzungen, präventiv einwirken, damit diese Vergehen gar nicht erst vorkommen.

Der dritte Regelungskomplex bei Regel 12 betrifft persönliche Strafen nach Vorteilen bzw. schnellen Spielfortsetzungen. Im vergangenen Sommer wurden schnelle Freistöße trotz zu verhängender persönlicher Strafe zugelassen, wenn die gefoulte Mannschaft dadurch zu einer klaren Torchance kommen kann und der Schiedsrichter mit dem Procedere der Aussprache der persönlichen Strafe noch nicht angefangen hat. Dabei wurde, analog zum Vorteil, festgelegt, dass eine Rote Karte wegen Vereitelung einer klaren Torchance („Notbremse“) zu einer Verwarnung wird, es sei denn, das Foul war von der Intensität her rotwürdig. Eine Gelbe Karte wegen der Vereitelung eines aussichtsreichen Angriffs sollte dagegen, anders als beim Vorteil, bestehen bleiben, auch wenn das Foul von der Intensität her nicht gelbwürdig war. Warum hier nicht dieselbe Reduzierung der persönlichen Strafe erfolgte, war nicht nachvollziehbar und wurde nun auch konsequentermaßen angepasst. Eine Verwarnung gibt es beim schnellen Freistoß also nur in dieser Notbremsenkonstellation oder wenn das Foul an sich schon gelbwürdig ist. Gleiches gilt auch für den Vorteil. Hier wurde klargestellt, dass eine Gelbe Karte nach einem Vorteil – neben der Notbremsenkonstellation – nur nachgezogen wird, wenn das Foul rücksichtslos, also von der Intensität her gelbwürdig, oder (und das ist eine neue Klarstellung) respektloses Verhalten ist. Als respektloses Verhalten gilt dabei ein Haltevergehen, das über ein kurzes Zupfen bzw. Halten hinausgeht. Zu denken ist dabei vor allem an ein Reißen über mehrere Meter hinweg oder sonstiges langanhaltendes Halten.

Schlussendlich wurden die Schiedsrichter noch einmal auf die im Sommer bereits eilig per Zirkular eingeführte Änderung der Regel 16 (Abstoß) hingewiesen. Diese betrifft die im letzten Sommer zunächst gesehenen „Abstoßtricks“, bei denen der Torhüter den Abstoß zu einem Mitspieler lupft und dieser ihn mit Kopf oder Brust zurückspielt, damit der Torhüter ihn in die Hand nehmen kann. Hier wird der Abstoß wiederholt, der Torhüter ermahnt und im Wiederholungsfall verwarnt.

Rein mit Blick auf den Umfang sieht das nach jeder Menge Änderungen aus. Tatsächlich kommen die meisten Situationen in der Praxis aber nur äußert selten vor oder wurden schon so gehandhabt. Dahingehend drohen also nur wenige Diskussionen in der neuen Saison.

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