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13.10.2022 12:10 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Spielraum oder Fingerspitzengefühl?

Bellinghams Foul an Davies im Fokus

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: IMAGO
Deniz Aytekin verwarnt Jude Bellingham.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Es zeichnet angeblich einen guten Schiedsrichter aus, wenn er es hat, ist aber bei näherer Betrachtung ein fragewürdiges Konstrukt: Das sogenannte Fingerspitzengefühl. Es wird gerne gefordert, wenn ein Schiedsrichter einen Spieler vom Platz stellt, und gelobt, wenn er es nicht tut. Oder auch kritisiert, er habe dann „zu viel Fingerspitzengefühl“ gezeigt. So waren auch die Stimmen nach dem Duell zwischen Borussia Dortmund und dem FC Bayern. Bezugspunkt der Diskussion war ein Foul des bereits verwarnten Jude Bellingham kurz vor der Halbzeit gegen Alphonso Davies, das Deniz Aytekin nicht ahndete (aufgrund des Vorteils auch nicht mit einem Freistoß) und damit – je nachdem, wen man fragt – entweder perfektes oder zu viel Fingerspitzengefühl zeigte.

9. Spieltag: Alle strittigen Szenen und Korrekturen im Überblick

Doch was ist überhaupt Fingerspitzengefühl? Und wann ist es legitim, wann ist es „zu viel“? Einen Hinweis darauf zeigt die Aussage Aytekins, warum er keine Gelb-Rote Karte gab. Im „Doppelpass“ von „Sport1“ äußerte er tags darauf, die Szene sei ganz isoliert betrachtet eine Gelbe Karte, aber vom Schiedsrichter werde auch Gefühl für das Spiel erwartet und dort habe es minimalen Restspielraum gegeben. Dabei wird in der medialen Diskussion meines Erachtens zu viel auf das Gefühl für das Spiel und die an anderer Stelle von Aytekin vorgebrachte Empathie abgestellt. Der entscheidende Aspekt in dieser Szene ist die Frage, ob es einen Entscheidungsspielraum gab oder nicht.

Dort verläuft auch die Grenze zwischen legitimer Entscheidung und unzulässigem „Fingerspitzengefühl“: Hat der Schiedsrichter noch Ermessensspielraum, dann kann er verschiedene Aspekte, die mit der eigentlichen Szene nichts zu tun haben, in die Entscheidung einfließen lassen. Denn Aufgabe des Schiedsrichters ist nicht nur, Einzelszenen wie in einem Video- bzw. sogenannten Konformitätstest zu bewerten, sondern vielmehr ein faires und ansehnliches Spiel zu ermöglichen. Der Schiedsrichter soll ein Spiel leiten, nicht nur verwalten. Damit er das kann, stattet ihn das Regelwerk mit großen (und oftmals unterschätzten) Spielräumen aus. Das ist auch gut so. Denn man kann einen Sommerkick, bei dem beide Mannschaften einfach nur Fußball spielen wollen und dies auch hart, aber nie unfair tun, nicht mit der gleichen Linie leiten wie ein Abstiegsderby, bei dem es von Anfang an nur auf die Knochen geht. Pfeift man den Sommerkick kleinlich, kommt kein Spielfluss auf. Lässt man im Abstiegsderby dagegen (zu) viel Leine, wird man die Spielkontrolle verlieren bzw. gar nicht erst erlangen.

Aber auch diese Spielräume haben Grenzen. Und wenn man diese Grenzen überschreitet, ist es egal, ob eine Entscheidung gut oder schlecht für das Spiel ist, man muss stets die zwingenden Vorgaben des Regelwerks beachten: Wer sich (bewusst) über das Regelwerk (und die allgemein akzeptierte Praxis, etwa bei der Sechs-Sekunden-Regel) stellt, missachtet die Kernaufgabe des Schiedsrichterwesens. Doch häufig wird das Fingerspitzengefühl genau in diesem Sinne gefordert. Und dann ist es, um den kürzlich verstorbenen ehemaligen Zweitliga-Schiedsrichter und bayerischen Verbands-Schiedsrichterobmann Rudi Stark zu zitieren, „Angst vor der Entscheidung“. Doch was war es am Samstag beim Spitzenspiel? Aufräumen kann man schon einmal mit der Aussage von Julian Nagelsmann, nach der ein Kopftreffer mit dem Fuß stets seine Rote Karte nach sich ziehen würde. Das stimmt nur für Treffer mit der offenen Sohle. Gelbwürdig sind dagegen solchen Szenen, in denen der Gegner nicht gesehen wurde und der Treffer auch noch mit der oberen Fußseite erfolgt.

Es bleibt also die Frage: War das Foulspiel von Bellingham „rücksichtslos“ und damit gelb(-rot-)würdig oder nicht? Regel 12 definiert Rücksichtslosigkeit als das außer Acht lassen der Gefahr oder der Folgen für einen Gegner. Unausgesprochen gilt dabei, dass es in erhöhtem Maß fußballuntypisch sein muss, da ja jeder Zweikampf eine gewisse Gefahr für den Gegner mit sich bringt. Für Bellingham spricht sicherlich, dass er sich auf den Ball fokussiert und Davies dabei nicht (bewusst) wahrgenommen haben dürfte. Doch das alleine reicht nicht, wie schon die oben angesprochene Abgrenzung zwischen Gelb und Rot zeigt. Denn als Spieler weiß man, dass man nicht alleine am Platz ist und Bellingham musste in dieser Situation damit rechnen, dass ein Gegenspieler versucht, an den Ball zu gelangen.

Gegen Spielraum spricht natürlich die Gefährlichkeit des konkreten Treffers. Das zeigt sich schon an der entstandenen Verletzung, die keine atypische, sondern eine vorhersehbare Folge des Fouls war. Das ist ein ganz gewichtiges Argument für Rücksichtslosigkeit und damit gegen den Ermessensspielraum. Aber auch hier muss man differenzierend betrachten: In welchem Maß geht dieser Treffer und die daraus resultierende Gefahr auf Bellingham zurück? Denn es bewegt sich nicht nur der Fuß Bellinghams auf Davies Kopf zu, sondern Davies‘ Kopf kommt dem gegnerischen Fuß entgegen. Das ist auch ein Punkt, den Tabea Kemme bei der Übertragung des Spiels angeführt hat: Warum geht Davies hier mit dem Kopf hin und nicht mit der Brust? Mit Blick auf dieses Argument kann man einen Restspielraum sehen. Mich persönlich überzeugt das jedoch eher nicht: Denn Davies‘ Kopf ist nicht auf Brusthöhe, sondern geht nur ein bisschen unterhalb der Schulter, während Bellinghams Bein deutlich oberhalb des zulässigen Bereichs ist. Die geringe Mitverantwortung des Münchners entlastet den Dortmunder in meinen Augen hier also nicht hinreichend, um von einer (zwingenden) Karte wegzukommen.

Aber auch hier sieht man: Die Argumentationen sind nicht schwarz-weiß, sondern subjektiv. Und wie bei der Frage, was die bessere Entscheidung ist, gibt es bei den Grenzen des Ermessensspielraums ebenfalls gewisse Grauzonen. Und dazu kommen noch die Unschärfen der tatsächlichen Wahrnehmung auf dem Feld, die maßgeblich vom Blickwinkel beeinflusst wird. Eine klare Lösung wird es schon alleine deshalb mit dem aktuellen Konzept der technischen Hilfsmittel nicht geben können. Von daher wird man auch weiter trefflich über das sogenannte Fingerspitzengefühl streiten können.

Es zeichnet angeblich einen guten Schiedsrichter aus, wenn er es hat, ist aber bei näherer Betrachtung ein fragewürdiges Konstrukt: Das sogenannte Fingerspitzengefühl. Es wird gerne gefordert, wenn ein Schiedsrichter einen Spieler vom Platz stellt, und gelobt, wenn er es nicht tut. Oder auch kritisiert, er habe dann „zu viel Fingerspitzengefühl“ gezeigt. So waren auch die Stimmen nach dem Duell zwischen Borussia Dortmund und dem FC Bayern. Bezugspunkt der Diskussion war ein Foul des bereits verwarnten Jude Bellingham kurz vor der Halbzeit gegen Alphonso Davies, das Deniz Aytekin nicht ahndete (aufgrund des Vorteils auch nicht mit einem Freistoß) und damit – je nachdem, wen man fragt – entweder perfektes oder zu viel Fingerspitzengefühl zeigte.

9. Spieltag: Alle strittigen Szenen und Korrekturen im Überblick

Doch was ist überhaupt Fingerspitzengefühl? Und wann ist es legitim, wann ist es „zu viel“? Einen Hinweis darauf zeigt die Aussage Aytekins, warum er keine Gelb-Rote Karte gab. Im „Doppelpass“ von „Sport1“ äußerte er tags darauf, die Szene sei ganz isoliert betrachtet eine Gelbe Karte, aber vom Schiedsrichter werde auch Gefühl für das Spiel erwartet und dort habe es minimalen Restspielraum gegeben. Dabei wird in der medialen Diskussion meines Erachtens zu viel auf das Gefühl für das Spiel und die an anderer Stelle von Aytekin vorgebrachte Empathie abgestellt. Der entscheidende Aspekt in dieser Szene ist die Frage, ob es einen Entscheidungsspielraum gab oder nicht.

Dort verläuft auch die Grenze zwischen legitimer Entscheidung und unzulässigem „Fingerspitzengefühl“: Hat der Schiedsrichter noch Ermessensspielraum, dann kann er verschiedene Aspekte, die mit der eigentlichen Szene nichts zu tun haben, in die Entscheidung einfließen lassen. Denn Aufgabe des Schiedsrichters ist nicht nur, Einzelszenen wie in einem Video- bzw. sogenannten Konformitätstest zu bewerten, sondern vielmehr ein faires und ansehnliches Spiel zu ermöglichen. Der Schiedsrichter soll ein Spiel leiten, nicht nur verwalten. Damit er das kann, stattet ihn das Regelwerk mit großen (und oftmals unterschätzten) Spielräumen aus. Das ist auch gut so. Denn man kann einen Sommerkick, bei dem beide Mannschaften einfach nur Fußball spielen wollen und dies auch hart, aber nie unfair tun, nicht mit der gleichen Linie leiten wie ein Abstiegsderby, bei dem es von Anfang an nur auf die Knochen geht. Pfeift man den Sommerkick kleinlich, kommt kein Spielfluss auf. Lässt man im Abstiegsderby dagegen (zu) viel Leine, wird man die Spielkontrolle verlieren bzw. gar nicht erst erlangen.

Aber auch diese Spielräume haben Grenzen. Und wenn man diese Grenzen überschreitet, ist es egal, ob eine Entscheidung gut oder schlecht für das Spiel ist, man muss stets die zwingenden Vorgaben des Regelwerks beachten: Wer sich (bewusst) über das Regelwerk (und die allgemein akzeptierte Praxis, etwa bei der Sechs-Sekunden-Regel) stellt, missachtet die Kernaufgabe des Schiedsrichterwesens. Doch häufig wird das Fingerspitzengefühl genau in diesem Sinne gefordert. Und dann ist es, um den kürzlich verstorbenen ehemaligen Zweitliga-Schiedsrichter und bayerischen Verbands-Schiedsrichterobmann Rudi Stark zu zitieren, „Angst vor der Entscheidung“. Doch was war es am Samstag beim Spitzenspiel? Aufräumen kann man schon einmal mit der Aussage von Julian Nagelsmann, nach der ein Kopftreffer mit dem Fuß stets seine Rote Karte nach sich ziehen würde. Das stimmt nur für Treffer mit der offenen Sohle. Gelbwürdig sind dagegen solchen Szenen, in denen der Gegner nicht gesehen wurde und der Treffer auch noch mit der oberen Fußseite erfolgt.

Es bleibt also die Frage: War das Foulspiel von Bellingham „rücksichtslos“ und damit gelb(-rot-)würdig oder nicht? Regel 12 definiert Rücksichtslosigkeit als das außer Acht lassen der Gefahr oder der Folgen für einen Gegner. Unausgesprochen gilt dabei, dass es in erhöhtem Maß fußballuntypisch sein muss, da ja jeder Zweikampf eine gewisse Gefahr für den Gegner mit sich bringt. Für Bellingham spricht sicherlich, dass er sich auf den Ball fokussiert und Davies dabei nicht (bewusst) wahrgenommen haben dürfte. Doch das alleine reicht nicht, wie schon die oben angesprochene Abgrenzung zwischen Gelb und Rot zeigt. Denn als Spieler weiß man, dass man nicht alleine am Platz ist und Bellingham musste in dieser Situation damit rechnen, dass ein Gegenspieler versucht, an den Ball zu gelangen.

Gegen Spielraum spricht natürlich die Gefährlichkeit des konkreten Treffers. Das zeigt sich schon an der entstandenen Verletzung, die keine atypische, sondern eine vorhersehbare Folge des Fouls war. Das ist ein ganz gewichtiges Argument für Rücksichtslosigkeit und damit gegen den Ermessensspielraum. Aber auch hier muss man differenzierend betrachten: In welchem Maß geht dieser Treffer und die daraus resultierende Gefahr auf Bellingham zurück? Denn es bewegt sich nicht nur der Fuß Bellinghams auf Davies Kopf zu, sondern Davies‘ Kopf kommt dem gegnerischen Fuß entgegen. Das ist auch ein Punkt, den Tabea Kemme bei der Übertragung des Spiels angeführt hat: Warum geht Davies hier mit dem Kopf hin und nicht mit der Brust? Mit Blick auf dieses Argument kann man einen Restspielraum sehen. Mich persönlich überzeugt das jedoch eher nicht: Denn Davies‘ Kopf ist nicht auf Brusthöhe, sondern geht nur ein bisschen unterhalb der Schulter, während Bellinghams Bein deutlich oberhalb des zulässigen Bereichs ist. Die geringe Mitverantwortung des Münchners entlastet den Dortmunder in meinen Augen hier also nicht hinreichend, um von einer (zwingenden) Karte wegzukommen.

Aber auch hier sieht man: Die Argumentationen sind nicht schwarz-weiß, sondern subjektiv. Und wie bei der Frage, was die bessere Entscheidung ist, gibt es bei den Grenzen des Ermessensspielraums ebenfalls gewisse Grauzonen. Und dazu kommen noch die Unschärfen der tatsächlichen Wahrnehmung auf dem Feld, die maßgeblich vom Blickwinkel beeinflusst wird. Eine klare Lösung wird es schon alleine deshalb mit dem aktuellen Konzept der technischen Hilfsmittel nicht geben können. Von daher wird man auch weiter trefflich über das sogenannte Fingerspitzengefühl streiten können.

Diese News betrifft folgende Spiele:




Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Deniz Aytekin Name : Deniz Aytekin
Geburtsdatum: 21.07.1978
Ort: Oberasbach

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Deniz Aytekin
Name : Deniz Aytekin
Geburtsdatum: 21.07.1978
Ort: Oberasbach

16.10.2022 10:28


Stern des Südens


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 19.12.2019

Aktivität:
Beiträge: 1396

Es ist Schade, dass sich Johannes Gründel zu jenen Trollen gesellt, die diese skandalöse Schiedsrichterfehlentscheidung mit besonderem "Fingerspitzengefühl" kläglich zu verharmlosen versuchen.
Skandalös insbesondere durch Aytekins Aussagen im Doppelpass - wo er zugibt, dass es isoliert betrachtet (mindestens und zwingend) gelb (und damit für Bellingham gelb-rot) gewesen wäre, er jedoch die Karte aus empathie nicht gegeben hat.

Gründel sollte hier nicht versuchen Dinge bewusst zu verdrehemn oder zu manipulieren.

Eine krasse Fehlentscheidung ist das genaue Gegenteil von Fingersüitzengefühl!

Es gibt im Fussball - übrigens lieber Herr Gründel, egal ob beim Bolzplatz - Spiel oder im Abstiegsduell oder im WM-Finale  - ein Regelwerk an das sich alle zu halten haben.
Und dabei soll der Ermessungsspielraum eben nicht maximal groß sein, wie Sie hier völlig falsch argumentieren, sondern eben dem Schiedsrichter klare Handlungsvorgaben liefern.
Es gibt bei Abseits keinen Ermessungsspielraum, auch nicht bei einem Fusstreffer im Gesicht mit anschließender Verletzung. Und natürlich war Bellinghams Verhalten hier rücksichtslos. Hätte er rücksicht genommen, wäre mit dem Körper zum Ball gegangen, nicht aber mit dem Fuß in Kopfhöhe.
Und das sehen abgesehen von ein paar Trollen auch die allermeisten Fussball-Fans so unabhängig davon "wem man fragt".

Den Empathie-Ermessensspielraum, den Aytekin hier für sich beansprucht, ist nichts weiter, als eine arrogante, realitätsferne Erfindung Aytekins. 

Die Szene ist auch "nicht - isoliert" betrachtet aus Aytekin-Sicht betrachtet eine Katastrophe:
Aytekin hat das Spiel gleich von Beginn an sehr stringent ausgelegt. Gelb für Sabitzer gleich nach 1 Minute für ein Allerwelts - Foul. Unmittelbar danach gelb für De Light nach einem Allerwelts-Foul bei welchem es dagegen einen Ermessungsspielraum gegeben hätte.
Gegen Ende des Spiels innerhalb weniger Sekunden zwei gelbe Karten gegen Coman. 
Eine davon wegen leichtem Haltens im Mittelfeld, wobei der Gegner weiter gelaufen ist und Aytkin hier mit großem Ermessungsspielraum hätte auf Vorteil entscheiden können.
Stat dessen greift Aytekin hier bei Coman zu einer äusserst harten und kleinlichen Regelauslegung!

Es ist leider nur schwer vostellbar, dass der Autor mit dieser doch sehr sonderbaren Sichtweise jemals selbst gegen einen Ball getreten hat, noch das ihm viel an diesem Sport und desseen Zukunft liegt.


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14.10.2022 22:19


Südbarbar


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 22.11.2021

Aktivität:
Beiträge: 335

Ich denke jeder hat im Doppelpass gemerkt, wie Aytekin mit schlechtem Gewissen rumgeeiert hat.Er hat halt einen fehler gemacht, weil er in diem Spiel zumindest zu diesem Zeitpunkt keinen (Dortmunder?) vom Platz stellen wollte.
Aber damit sollte es jetzt auch rum sein.


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13.10.2022 16:52


jugtu


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


Mitglied seit: 12.09.2021

Aktivität:
Beiträge: 1262

"Gelbwürdig sind dagegen solchen Szenen, in denen der Gegner nicht gesehen wurde und der Treffer auch noch mit der oberen Fußseite erfolgt."
Und hier ist eine der Voraussetzungen schon mal nicht erfüllt. Denn Bellingham hat den Gegner gesehen; befand sich sogar deutlich vor dem Treffer mehrere Sekunden in einem Zweikampf mit diesem.

Die einzige Frage die sicht stellt: Rot oder gelb. Und das hat dann nichts mit Fingerspitzengefühl zu tun, sondern ist eine klare Fehlentscheidung. Und es ist auch unwahr, dass hier Vorteil angezeigt wurde, wie die Bilder der Sportschau astrein belegen.. Ayteking hat die Aktion schlicht nicht sanktioniert und somit ist seine Aussage im Nachhinein auch schlicht gelogen.


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