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26.01.2023 16:40 Uhr | Quelle: dpa

Streitfall Altersgrenze: Ex-Schiedsrichter Gräfe erhält Schadensersatz vom DFB

Urteil gefällt

Graefe-Manuel-Schiedsrichter-1018785174h_1674746906.jpg
Quelle: IMAGO
Manuel Gräfe.

Das Landgericht Frankfurt/Main hat im Streitfall von Manuel Gräfe geurteilt, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für Schiedsrichter beim Deutschen Fußball-Bund nicht rechtmäßig ist. Der frühere Bundesliga-Referee aus Berlin erhält eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro aufgrund von Altersdiskriminierung. Dennoch hat der inzwischen 49 Jahre alte Gräfe keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Spielleiter beim DFB zu kommen. Dieser Feststellungsantrag sei zu Unrecht gestellt worden, sagte Landgerichts-Präsident Wilhelm Wolf bei der Urteilsverkündung am Mittwoch.

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Gräfe selbst, der 80 Prozent der Gerichtsgebühren bezahlen muss, war dabei ebenso wenig anwesend wie DFB-Vertreter. Das Urteil war vom Verband und den Unparteiischen der ersten und zweiten Liga mit Spannung erwartet worden. Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen. Er hatte den Verband, den er in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich kritisierte, auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 in Höhe von 190.000 Euro verklagt. 

Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass „ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden“, hatte Gräfe während der Verhandlung am 16. November betont. Der DFB bestreitet dies. Nach Ansicht des Gerichts war es rechtlich nicht maßgeblich, ob auch andere Gründe eine Rolle spielten. Und: Gräfe habe nicht darlegen können, dass er ohne die Altersgrenze tatsächlich bei der Listenaufstellung berücksichtigt worden wäre. 

Einen Tag vor dem Gerichtsurteil hat der frühere WM-Unparteiische Felix Brych aus München angekündigt, er wolle noch mit 48 über diesen Sommer hinaus in der Bundesliga pfeifen. Die Altersgrenze ist nicht in den DFB-Statuten festgeschrieben, aber gängige Praxis seit vielen Jahren. DFB-Schiedsrichterchef Lutz Michael Fröhlich brachte kürzlich eine Aufweichung ins Gespräch – die 47 Jahre sollen nur noch ein Orientierungspunkt sein.

Wenngleich in den Regelwerken des DFB eine Altersgrenze für Schiedsrichter nicht schriftlich fixiert sei, bestehe aber tatsächlich eine praktizierte Altersgrenze von 47 Jahren, so das Gericht. Denn die Bewerber würden ab diesem Lebensjahr nahezu ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt und der Verband habe die Bedeutung dieses Alters für das Ende einer Schiedsrichtertätigkeit auch öffentlich bekundet. Es sei im Ergebnis willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen.

„Zwar hat das Alter aus biologischen Gründen eine statistische Relevanz für die Eignung als Schiedsrichter, weil mit ihm die Leistungsfähigkeit nachlässt und das Verletzungsrisiko steigt“, so die 16. Zivilkammer. „Warum gerade das Alter von 47 Jahren für die Leistungsfähigkeit eines Elite-Schiedsrichters ausschlaggebend sein soll, wurde nicht dargelegt, etwa durch einen wissenschaftlichen Nachweis oder einen näher begründeten Erfahrungswert.“ Das Gericht vermisste zudem beim DFB ein „an Leistungskriterien orientiertes transparentes Bewerbungsverfahren“.

„Die Diskriminierung wurde bestätigt! Die Freude auf dem Platz, Abende mit Kollegen/Freunden mir dennoch genommen und der Schaden nur bruchteilhaft ersetzt. Anderen bleibt's nun erspart“, twitterte Gräfe in einer ersten Reaktion. Ausnahmen vom DFB-Vorgehen in der Altersbegrenzung hatte es zuletzt in den 80er-Jahren gegeben. Das Urteil ist derweil noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden. 

Das Landgericht Frankfurt/Main hat im Streitfall von Manuel Gräfe geurteilt, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für Schiedsrichter beim Deutschen Fußball-Bund nicht rechtmäßig ist. Der frühere Bundesliga-Referee aus Berlin erhält eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro aufgrund von Altersdiskriminierung. Dennoch hat der inzwischen 49 Jahre alte Gräfe keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Spielleiter beim DFB zu kommen. Dieser Feststellungsantrag sei zu Unrecht gestellt worden, sagte Landgerichts-Präsident Wilhelm Wolf bei der Urteilsverkündung am Mittwoch.

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Gräfe selbst, der 80 Prozent der Gerichtsgebühren bezahlen muss, war dabei ebenso wenig anwesend wie DFB-Vertreter. Das Urteil war vom Verband und den Unparteiischen der ersten und zweiten Liga mit Spannung erwartet worden. Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen. Er hatte den Verband, den er in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich kritisierte, auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 in Höhe von 190.000 Euro verklagt. 

Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass „ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden“, hatte Gräfe während der Verhandlung am 16. November betont. Der DFB bestreitet dies. Nach Ansicht des Gerichts war es rechtlich nicht maßgeblich, ob auch andere Gründe eine Rolle spielten. Und: Gräfe habe nicht darlegen können, dass er ohne die Altersgrenze tatsächlich bei der Listenaufstellung berücksichtigt worden wäre. 

Einen Tag vor dem Gerichtsurteil hat der frühere WM-Unparteiische Felix Brych aus München angekündigt, er wolle noch mit 48 über diesen Sommer hinaus in der Bundesliga pfeifen. Die Altersgrenze ist nicht in den DFB-Statuten festgeschrieben, aber gängige Praxis seit vielen Jahren. DFB-Schiedsrichterchef Lutz Michael Fröhlich brachte kürzlich eine Aufweichung ins Gespräch – die 47 Jahre sollen nur noch ein Orientierungspunkt sein.

Wenngleich in den Regelwerken des DFB eine Altersgrenze für Schiedsrichter nicht schriftlich fixiert sei, bestehe aber tatsächlich eine praktizierte Altersgrenze von 47 Jahren, so das Gericht. Denn die Bewerber würden ab diesem Lebensjahr nahezu ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt und der Verband habe die Bedeutung dieses Alters für das Ende einer Schiedsrichtertätigkeit auch öffentlich bekundet. Es sei im Ergebnis willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen.

„Zwar hat das Alter aus biologischen Gründen eine statistische Relevanz für die Eignung als Schiedsrichter, weil mit ihm die Leistungsfähigkeit nachlässt und das Verletzungsrisiko steigt“, so die 16. Zivilkammer. „Warum gerade das Alter von 47 Jahren für die Leistungsfähigkeit eines Elite-Schiedsrichters ausschlaggebend sein soll, wurde nicht dargelegt, etwa durch einen wissenschaftlichen Nachweis oder einen näher begründeten Erfahrungswert.“ Das Gericht vermisste zudem beim DFB ein „an Leistungskriterien orientiertes transparentes Bewerbungsverfahren“.

„Die Diskriminierung wurde bestätigt! Die Freude auf dem Platz, Abende mit Kollegen/Freunden mir dennoch genommen und der Schaden nur bruchteilhaft ersetzt. Anderen bleibt's nun erspart“, twitterte Gräfe in einer ersten Reaktion. Ausnahmen vom DFB-Vorgehen in der Altersbegrenzung hatte es zuletzt in den 80er-Jahren gegeben. Das Urteil ist derweil noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden. 

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Manuel Gräfe Name : Manuel Gräfe
Geburtsdatum: 21.09.1973
Ort: Berlin

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Manuel Gräfe
Name : Manuel Gräfe
Geburtsdatum: 21.09.1973
Ort: Berlin

01.03.2023 14:26


Rothose


FC Würzburger Kickers-FanFC Würzburger Kickers-Fan


Mitglied seit: 18.06.2019

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Beiträge: 104

Meine präventiven Kommentare sind natürlich editiert worden, aber der Scheiß von Schmuvi nicht.


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21.02.2023 17:59


Rothose


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Mitglied seit: 18.06.2019

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@Funkemariesche

Zitat von Funkemariesche
Zitat von Rothose
Zitat von Neon
Zitat von Rothose
Zitat von Neon
Zitat von Rothose
Glückwunsch, ich dachte, er gibt sich einen Kopfschuss aus Verzweiflung.


Heilige Scheiße geht dir einer ab dabei über Selbstmorde zu spekulieren. 


Naja, nachdem Robert Enke und Babak Rafati Suizidversuche unternahmen, bei dem Ersterer starb, hätte es durchaus möglich sein können, dass Gräfe dem folgt.


Was es natürlich deutlich weniger krank macht, in multiplen Threads zu spekulieren wann und wie er sich wohl umbringen wird

Falls du Hilfestellung beim Erkennen brauchst: Das war Sarkasmus


Meine Kommentare sollen der Suizid-Prävention dienen, grundsätzlich ist Suizid nur eine Option, wenn man unheilbar krank ist und unter starken Schmerzen leidet.

Zynischer geht es wohl kaum. "Suizid-Prävention", wenn du im anderen Thread noch darüber fabulierst, welche Suizid-Methode "noch gefährlicher und tödlicher" sei als die beim Suizid-Versuch von Babak Rafati? So etwas gehört zu den Dingen, die nach Meinung von Fachleuten bei Medienveröffentlichungen unbedingt zu unterbleiben haben, da sie Menschen mit suizidalen Gedanken ganz besonders triggern.

Für manche scheint das Internet eine Spielwiese zu sein, auf der man sich im Schutze der Anonymität eines Nicknames ungehemmt auslassen kann. Was du schreibst ist nicht nur Manuel Gräfe persönlich gegenüber unfassbar übergriffig, es kann auch konkret Menschenleben gefährden. 

Ich würde mir wünschen, dass die @mods solche Threads mit zynischen Spekulationen über den Suizid eines Menschen nicht nur schließen, sondern dass die entsprechenden Beiträge (besser noch die ganzen Threads) auch gelöscht werden. 


#modedit


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21.02.2023 17:07


Funkemariesche


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Beiträge: 723

@Rothose

Zitat von Rothose
Zitat von Neon
Zitat von Rothose
Zitat von Neon
Zitat von Rothose
Glückwunsch, ich dachte, er gibt sich einen Kopfschuss aus Verzweiflung.


Heilige Scheiße geht dir einer ab dabei über Selbstmorde zu spekulieren. 


Naja, nachdem Robert Enke und Babak Rafati Suizidversuche unternahmen, bei dem Ersterer starb, hätte es durchaus möglich sein können, dass Gräfe dem folgt.


Was es natürlich deutlich weniger krank macht, in multiplen Threads zu spekulieren wann und wie er sich wohl umbringen wird

Falls du Hilfestellung beim Erkennen brauchst: Das war Sarkasmus


Meine Kommentare sollen der Suizid-Prävention dienen, grundsätzlich ist Suizid nur eine Option, wenn man unheilbar krank ist und unter starken Schmerzen leidet.

Zynischer geht es wohl kaum. "Suizid-Prävention", wenn du im anderen Thread noch darüber fabulierst, welche Suizid-Methode "noch gefährlicher und tödlicher" sei als die beim Suizid-Versuch von Babak Rafati? So etwas gehört zu den Dingen, die nach Meinung von Fachleuten bei Medienveröffentlichungen unbedingt zu unterbleiben haben, da sie Menschen mit suizidalen Gedanken ganz besonders triggern.

Für manche scheint das Internet eine Spielwiese zu sein, auf der man sich im Schutze der Anonymität eines Nicknames ungehemmt auslassen kann. Was du schreibst ist nicht nur Manuel Gräfe persönlich gegenüber unfassbar übergriffig, es kann auch konkret Menschenleben gefährden. 

Ich würde mir wünschen, dass die @mods solche Threads mit zynischen Spekulationen über den Suizid eines Menschen nicht nur schließen, sondern dass die entsprechenden Beiträge (besser noch die ganzen Threads) auch gelöscht werden. 


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